Grundsätzlich ist es für Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt eine Airsoft Replika zu erwerben oder zu besitzen. Trotzdem gibt es für Personen unter 18 die Möglichkeit Airsoft zu spielen. Dies ist aber nicht ganz einfach und vor allem für die Organisatoren ein Risiko.

 

Gesetzliche Grundlage

  • Waffengesetz Art. 11a Leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen
  • Waffenverordnung Art. 23 Leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen

Grundsätzlich definieren diese beiden Artikel, dass Minderjährige mit dem schriftlichen Einverständnis der gesetz­lichen Vertreter (Eltern/Vormund) leihweise abgegeben werden dürfen. 

 

Leihvertrag
Der sogenannte Leihvertrag ist ein Formular, welches von der Fedpol zur Verfügung gestellt wird.  https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/leihweise-abgabe-d.pdf

Damit ist es Personen unter 18 möglich eine Airsoft Replika auszuleihen. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Eltern die Airsoft Replika kaufen und für ein Event dem Kind ausleihen können. Dieser Vertrag muss dann entsprechend zum Event mitgeführt und bei allfälligen Fragen vorgelegt werden können. Im Gegensatz zu echten Waffen, muss er nicht dem Waffenbüro zugeschickt werden.

 

Events

Auch wenn man eine Airsoft ausleihen darf, heisst das noch lange nicht, dass man auch an Events teilnehmen darf. Einige Organisatoren erlauben die Teilnahme erst ab 18 Jahren. Andere erlauben die Teilnahme, jedoch nur mit einem Leihvertrag und in Begleitung der Eltern. Wieder andere verlangen neben dem Leihvertrag eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
Es ist also nicht ganz einfach für U18 an Events teilzunehmen. Wieso das ganze? Es geht grundsätzlich um die Haftung. Auf eigentlich allen Spielfeldern unterschreibt man vor dem Event eine Verzichtserklärung, sodass der Veranstalter nicht die Schuld trägt, wenn sich jemand verletzt. Minderjährige können aber eigentlich keine gültigen Verträge unterschreiben.

 

Unterschrift von Minderjährigen

Minderjährige sind gemäss Gesetz beschränkt handlungsunfähig. Deshalb sind Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden, gemäss Art. 19 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) nur schwebend wirksam, also nicht definitiv.
Der Grund dafür ist, dass Minderjährige grundsätzlich nur mit der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) Verträge eingehen können (Art. 19 Abs. 1 ZGB).

Die Eltern können die Einwilligung vor oder nach dem Vertragsschluss geben. 

Stimmen die Eltern dem Vertrag nicht zu, wird die Situation so behandelt, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden

 

Achtung Aufsichtspflicht

Nehmen Kinder und Jugendliche an Angeboten eines Sportvereins teil, übernehmen die vom Vorstand beauftragten Personen (also Übungsleiter/Organisator etc.) automatisch die Aufsicht für den Zeitraum des Angebots und gegebenenfalls auch kurz davor und kurz danach.
Die aufsichtspflichtigen Personen übernehmen damit die Gewähr dafür, dass Schäden jeglicher Art, insbesondere physische, psychische Eingriffe in den Körper oder die Gesundheit eines Menschen sowie Beschädigungen, Vernichtungen an und von Gegenständen und Kleidung vermieden werden.

Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht über Minderjährige sucht man in Gesetzestexten vergeblich. Deswegen ist man auf die Interpretation durch die Gerichte angewiesen.
Zudem wird bei richterlichen Entscheidungen auch unterschieden, wie alt die zu beaufsichtigende Person ist. Dies ist auch der Grund, warum Vereine das Schreiben der Eltern verlangen um diese Aufsichtpflicht abzugeben.

 

Mindestalter

Grundsätzlich gibt es kein Mindestalter, jedoch würde ich empfehlen unter 16 Jahren an keinem Airsoft Event teilzunehmen. Dies aber hauptsächlich auch aus dem Grund, weil der Organisator ab einem gewissen Alter der Minderjährigen eine gewisse pädagogische Ausbildung haben sollte. Ist diese nicht vorhanden wäre das ein weiterer Punkt, welcher negativ bei richterlichen Entscheidungen ausfallen kann.

 

Fazit

Solange nichts passiert ist alles ok und rechtlich gesehen dürfen Minderjährige mit Leihvertrag, Einwilligung der Eltern und Mitgliedschaft bei einem offiziellen Airsoft Verein oder auch dem ASVD an Airsoft Events teilnehmen. Sollte jedoch etwas passieren, trägt der Organisator ein nicht zu verachtendes Risiko, welches rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen könnte. Minderjährige sollten sich daher bewusst sein, dass es sich hierbei nicht einfach um einen regulären Sport wie Fussball handelt und sich dementsprechend verhalten.


Veranstaltern würde ich empfehlen die Verzichtserklärung/Einverständnis der Eltern mit folgender Vorlage für U18 einzuholen. Dieses Dokument muss natürlich vorgängig von den Eltern ausgefüllt werden und von dem Teilnehmer mitgebracht werden. 

10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Linus Abegg
    23. Juni 2022 19:39

    Wegen der Zugehörigkeit zum Verein: Ich habe vor ca 1 Jahr beim Waffenbüro Zürich angerufen und die meinten das wäre nötig. Kann aber gut sein, dass das nicht wirklich so ist und sie mir das nur sicherheitshalber gesagt haben.

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    • Danke für die Info. Ob es nötig ist oder nicht ist die Eine Frage. Das Problem bei dem Gesetzes Artikel ist, dass es ein anerkannter Schiessverein sein muss. Airsoftvereine erfüllen die Auflagen dafür nicht (gar nicht möglich). Was wiederum bedeuten würde, dass kein U18 einen Leihvertrag ausfüllen dürfte. Ich hoffe bald eine Antwort von meinem Kontakt bei der Kantonspolizei zu erhalten. Ich vermute mal der berät sich auch gerade über das Thema intern.

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  • ich wohne in bern und bin minderjährig könnte ich mit einem Leihvertrag und wenn ich eine turnhalle miete dort airsoft spiele

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    • So einfach ist das nicht. Grundsätzlich dürfte es sehr schwierig werden eine Halle zu mieten, da die BB’s doch einiges kaputt machen können in einer Turnhalle. Wenn also was passiert bist du haftbar. Daher wenn da möchtest du einen Verein gründen und die Miete über den Verein machen und dort auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen. Da das alles für minderjährige aber schwierig wird, da deine Unterschrift nur bedingt gültig ist würde ich dir empfehlen erstmals an öffentlichen Events teil zu nehmen. Diese findest du auf evencoo.ch Für den Einstieg ist auch der as-starter EVent etwas gutes, wo du auch als Minderjähriger teilnehmen kannst und auch Replikas mieten kannst. as-starter.ch

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  • Ich bin 14 Jahre alt und frage mich, wie das alles mit dem Leihvertrag funktioniert. Und ich will mir über meine Eltern eine Airsoft zulegen, die nur bis 0,5 Joule schießt. Jetzt habe ich auf Google gelesen, dass Softair mit 0,5 Joule erlaubt und NICHT unter das Waffengesetz fallen. Stimmt das oder ist das quatsch? Die Softair würde ich dann nur im Innenraum des Grundstückes verwenden, wenn das erlaubt ist. Könnte ich das ohne Leihvertrag machen oder geht das nicht?

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    • Hallo Ben
      Also das mit dem Leihvertrag läuft wie folgt. Deine Eltern müssen die Airsoft Replika kaufen. Die gehört dann also nicht dir, sondern deinen Eltern.
      Wenn du an ein Event gehen möchtest, muss du dann den oben verlinken Leihvertrag ausfüllen. Damit bestätigen deine Eltern, dass sie dir die Airsoft Replika für dieses Event ausleihen. Ansonsten darfst du die Replika eigentlich nicht verwenden, solange deine Eltern nicht auch anwesend sind.
      In der eigenen Wohnung/Grundstück eine Airsoft zu verwenden würde ich dir nicht empfehlen, da schnell mal was kaputt gehen kann.

      Dann zu den 0,5Joule regeln. Das betrifft nur Deutschland und nicht die Schweiz. In der Schweiz gibt es keine solchen Regeln.
      Ihr würde dir empfehlen mal an einen AS-Starter Event zu gehen um das ganze kennen zu lernen.
      Was aber sicher sinnvoll ist wäre dich beim S.A.C. Discord anzumelden. Dies ist der Schweizer Discord für Airsoft.
      Wenn du also etwas in unseren Blogs nicht finden solltest kannst du mich und die Community dort fragen, wie was funktioniert und was in der Schweiz erlaubt ist. https://discord.gg/swissairsoft

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  • Ich bin 13 und habe Interesse an Airsoft bekommen, und ich hätte gerne auf dem spielfeld gehen mit andere leute zu spielen muss man einen Leihvertrag haben um zu spielen und müsste mein vater mitspielen oder einfach da sein

    Antworten
    • Hallo Maddox. 13 ist schon sehr jung. Mir ist kein Spielfeld bekannt, welches so junge Spieler erlaubt. Die meisten die U18 Spieler erlauben haben ein minimum von 16Jahren. Beim AS-Starter kannst du auch mit 14 Jahren schon teilnehmen. Aber selbst nach diesem einen Events wird es für dich schwierig an weiteren Events teilzunehmen. Du musst dich also bei den Organisatoren informieren, ob Sie das erlauben. Wenn dann brauchst du aber sicher für jedes Event einen Leihvertrag wie oben im Beitrag beschrieben. Wrnn du so jung bist wäre es auch empfehlenswert, wenn deine Eltern jeweils dabei sind.

      Antworten
  • Die gesetzlichen Grundlagen bezüglich Abgabe an minderjährige sind vom Fedpol leider nicht so wirklich klar. Auf der zweiten Seite des Leihvertragses sind diese aufgeführt. Ein Auszug davon:
    Art. 11a WG
    «Eine unmündige Person darf bei ihrem Schützenverein oder bei ihrer gesetzlichen Vertretung eine Sportwaffe ausleihen, wenn sie nachweisen kann, dass sie mit dieser Waffe regelmässig Schiesssport betreibt… » (würde eine einmalige Teilnahme an einem Anlass bereits ausschliessen)
    Art. 23 WV
    «Folgende Sportwaffen dürfen an unmündige Personen, die Mitglied eines anerkannten Schiessvereins (!) sind, leihweise abgegeben werden:
    Soft-Air-Waffen, die bei nationalen und internationalen Wettkämpfen zugelassen sind»

    Das heisst, wenn es keine anerkannten Air-Soft Vereine gibt, dürfte streng genommen keine unmündige Person eine solche Waffe ausleihen. Das ist vom Fedpol bei der Ausarbeitung des Leihvertrages wohl nicht fertig gedacht worden. Im Grunde müsste daher jeder erstmal beim Fedpol anfragen, wie das mit dem «anerkannten Verein» denn nun konkret gemeint ist.

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    • Hallo Mirjam
      Danke für deinen Input. In einer ersten Version des Blog Post hatte ich die Pflicht zur Mitgliedschaft bei einem annerkannten Verein auch drinnen. Nach diversem Mailverkehr mit der Fedpol und weiteren bekahm ich dann keine Antworten mehr. Gemäss Feedback, ist es nicht möglich sich als Verein offiziell anerkennen zu lassen. Insofern Wäre es auch nicht möglich Sportwaffen an unmündige Personen mit dem Leihvertrag abzugeben. Zumindest gemäss den definitionen, welche hier wohl ganz klar Airsoft Replikas nicht berücksichtigen. Ich habe gerade nochmals meine Anfrage an entsprechende kontakte bei der Fedpol geschickt und hoffe entsprechend eine Lösung zu erhalten.
      Wir können uns gerne an der AS-Con genauer darüber unterhalten und eventuell den richtigen Kontakt finden, wer uns da weiterhelfen kann.

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