Airsoft für Minderjährige

Busch Anfänger, Regeln 2 Comments

Grundsätzlich ist es für Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt eine Airsoft Replika zu erwerben oder zu besitzen. Trotzdem gibt es für Personen unter 18 die Möglichkeit Airsoft zu spielen. Dies ist aber nicht ganz einfach und vor allem für die Organisatoren ein Risiko.

 

Gesetzliche Grundlage

  • Waffengesetz Art. 11a Leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen
  • Waffenverordnung Art. 23 Leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen

Grundsätzlich definieren diese beiden Artikel, dass Minderjährige mit dem schriftlichen Einverständnis der gesetz­lichen Vertreter (Eltern/Vormund) leihweise abgegeben werden dürfen. Dies aber nur, wenn die unmündige Person ein Mitglied eines anerkannten Schiess­vereins ist.

Die Mitgliedschaft in einem Verein steht so zwar in der Waffenverordnung, jedoch ist nicht ganz klar, ob das auch für Airsoft gilt. Entsprechende anfragen bei der Polizei wurden gestellt, jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet. Sobald wir genaueres wissen, updaten ich den Beitrag

 

Leihvertrag
Der sogenannte Leihvertrag ist ein Formular, welches von der Fedpol zur Verfügung gestellt wird.  https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/leihweise-abgabe-d.pdf

Damit ist es Personen unter 18 möglich eine Airsoft Replika auszuleihen. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Eltern die Airsoft Replika kaufen und für ein Event dem Kind ausleihen können. Dieser Vertrag muss dann entsprechend zum Event mitgeführt und bei allfälligen Fragen vorgelegt werden können. Im Gegensatz zu echten Waffen, muss er nicht dem Waffenbüro zugeschickt werden.

 

Events

Auch wenn man eine Airsoft ausleihen darf, heisst das noch lange nicht, dass man auch an Events teilnehmen darf. Einige Organisatoren erlauben die Teilnahme erst ab 18 Jahren. Andere erlauben die Teilnahme, jedoch nur mit einem Leihvertrag und in Begleitung der Eltern. Wieder andere verlangen neben dem Leihvertrag eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
Es ist also nicht ganz einfach für U18 an Events teilzunehmen. Wieso das ganze? Es geht grundsätzlich um die Haftung. Auf eigentlich allen Spielfeldern unterschreibt man vor dem Event eine Verzichtserklärung, sodass der Veranstalter nicht die Schuld trägt, wenn sich jemand verletzt. Minderjährige können aber eigentlich keine gültigen Verträge unterschreiben.

 

Unterschrift von Minderjährigen

Minderjährige sind gemäss Gesetz beschränkt handlungsunfähig. Deshalb sind Verträge, die von Minderjährigen abgeschlossen werden, gemäss Art. 19 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) nur schwebend wirksam, also nicht definitiv.
Der Grund dafür ist, dass Minderjährige grundsätzlich nur mit der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) Verträge eingehen können (Art. 19 Abs. 1 ZGB).

Die Eltern können die Einwilligung vor oder nach dem Vertragsschluss geben. 

Stimmen die Eltern dem Vertrag nicht zu, wird die Situation so behandelt, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden



Achtung Aufsichtspflicht

Nehmen Kinder und Jugendliche an Angeboten eines Sportvereins teil, übernehmen die vom Vorstand beauftragten Personen (also Übungsleiter/Organisator etc.) automatisch die Aufsicht für den Zeitraum des Angebots und gegebenenfalls auch kurz davor und kurz danach.
Die aufsichtspflichtigen Personen übernehmen damit die Gewähr dafür, dass Schäden jeglicher Art, insbesondere physische, psychische Eingriffe in den Körper oder die Gesundheit eines Menschen sowie Beschädigungen, Vernichtungen an und von Gegenständen und Kleidung vermieden werden.

Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht über Minderjährige sucht man in Gesetzestexten vergeblich. Deswegen ist man auf die Interpretation durch die Gerichte angewiesen.
Zudem wird bei richterlichen Entscheidungen auch unterschieden, wie alt die zu beaufsichtigende Person ist. Dies ist auch der Grund, warum Vereine das Schreiben der Eltern verlangen um diese Aufsichtpflicht abzugeben.



Mindestalter

Grundsätzlich gibt es kein Mindestalter, jedoch würde ich empfehlen unter 16 Jahren an keinem Airsoft Event teilzunehmen. Dies aber hauptsächlich auch aus dem Grund, weil der Organisator ab einem gewissen Alter der Minderjährigen eine gewisse pädagogische Ausbildung haben sollte. Ist diese nicht vorhanden wäre das ein weiterer Punkt, welcher negativ bei richterlichen Entscheidungen ausfallen kann.



Fazit

Solange nichts passiert ist alles ok und rechtlich gesehen dürfen Minderjährige mit Leihvertrag, Einwilligung der Eltern und Mitgliedschaft bei einem offiziellen Airsoft Verein oder auch dem ASVD an Airsoft Events teilnehmen. Sollte jedoch etwas passieren, trägt der Organisator ein nicht zu verachtendes Risiko, welches rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen könnte. Minderjährige sollten sich daher bewusst sein, dass es sich hierbei nicht einfach um einen regulären Sport wie Fussball handelt und sich dementsprechend verhalten.


Veranstaltern würde ich empfehlen die Verzichtserklärung/Einverständnis der Eltern mit folgender Vorlage für U18 einzuholen. Dieses Dokument muss natürlich vorgängig von den Eltern ausgefüllt werden und von dem Teilnehmer mitgebracht werden. 

Busch
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