Doc 07.08.2022

Einleitung & Allgemeines

Beim Thema Airsoft in der Schweiz gibt es bereits genug zu beachten, was die Rechtslage angeht. Genaueres erfahrt ihr beispielsweise bei uns im Blog. Aber was ist, wenn man die Grenze übertritt und andere Spielfelder besuchen oder auf grössere Events fahren möchte? In diesem Blogbeitrag soll die Rechtslage in verschiedenen Ländern beleuchtet werden. Falls ihr euch fragt, wo es eventuell noch interessante Felder gibt, lohnt sich ein Blick hier.

Replikas

Ein grosses Thema sind natürlich die Replikas selbst, welche Wahlweise unter das Waffenrecht fallen oder nicht. In vielen Ländern gibt es Einschränkungen basierend auf der Energie oder den Feuermodi. Der Transport ist durch die Verwechselungsgefahr mit scharfen Waffen oft eingeschränkt: von dem Verbot, eine Airsoft in der Öffentlichkeit sichtbar zu führen, bis zum Transport in einem abgeschlossenen Behältnis, ohne Magazine und Akkus/Gas. Allgemein kann zu letzterem geraten werden, damit macht man nichts falsch und bei Kontakt mit der Polizei gibt es einen besseren Ersteindruck. Nur wenige Länder haben eine Registrierungspflicht und somit gibt es nur in manchen Fällen etwas beim Zoll oder Grenzübertritt zu beachten. Über die Rechtslage bei der Ausfuhr aus der Schweiz und das Verhalten am Zoll gibt es bereits einen Blog-Beitrag bei uns. 

Anbauteile

Ebenfalls unterschiedlich sind die Regelungen zu Anbauteilen: Lampen oder auch Laser sind in manchen Ländern verboten oder zumindest reguliert. Dazu kommen Schalldämpfer, diese dürfen in manchen Ländern, wie auch in der Schweiz, keine schalldämpfende Wirkung aufweisen Sie sind also nur als Attrappen gestattet. Bei Attrappen von allen Anbauteilen ist teilweise auch zu beachten, dass diese teilweise unwiderruflich umgebaut/nicht wieder in Funktion gesetzt werden dürfen.

Funk

Ein weiteres lästiges Thema – mit den verschiedenen Systemen LPD, PMR446 oder Freenet gibt es diverse Optionen, aber nicht in jedem Land ist alles erlaubt und wird oft auch unter unschöne Strafen gestellt. Zu PMR446 gibt es allerdings eine EU-weite Vereinbarung, welche auch teilweise in der Schweiz umgesetzt ist. Damit macht man innerhalb der EU also nichts falsch.

Übersicht über die Rechtslage in verschiedenen Ländern

Belgien

In Belgien ist Airsoft ab 18 Jahren möglich mit einer Energie bis 7.5 J. Es gibt eine Liste mit verbotenen Waffen, welche auch für Airsoft gilt. Bio-BBs sind meist Pflicht! Öffentliches Tragen kann unter Strafe stehen, je nach Interpretation der Polizei, ebenso wie geladenes Transportieren. Montierbare Laser und Nachtsichtoptiken sind nicht erlaubt, ebenso wie funktionsfähige Schalldämpfer. Weitere Infos findet man auf der Seite des belgischen Airsoftverbandes AAB, leider nur in flämisch und französisch.

Deutschland

In Deutschland gibt es zwei Energiegrenzen zu beachten – 0.5 und 7.5 Joule. Die zweite ist für den Airsoftspieler recht uninteressant, so hoch spielt (hoffentlich) sowieso niemand. Eine Replika unter 0.5 J zählt jedoch als Spielzeug und darf somit zum einen vollautomatisch schiessen, zum anderen gibt es kein Mindestalter. Von Händlerseite wird allgemein jedoch erst ab 14 Jahren verkauft. 

Eine Airsoft mit einer Energie zwischen 0.5 und 7.5 J dagegen zählt als Anscheinswaffe, darf nur halbautomatisch schiessen und benötigt eine Importmarkierung: das berühmte «F». Eine vollständige Importmarkierung besteht aus 4 Komponenten:

  • Modellbezeichnung, muss nicht explizit beim F stehen, kann auch durch die normalen Waffenmarkings abgedeckt sein
  • Kaliber „6mm BB“
  • Importeur, hier muss die Firma, Organisation oder der Büchsenmacher stehen, welcher den Import vorgenommen, bzw. die Abnahme durchgeführt hat. Zudem haben verschiedene Firmen noch weitere Bezeichnungen als Importeurmarkierung eintragen lassen, die nicht unbedingt der Firmenname sind, wie zum Beispiel Sniper AS das „No retreat“. Alle legalen Importeursmarkierungen findet ihr in dieser Liste der pshyikalisch- technischen Bundesanstalt (PTB). 
  • Und zu guter Letzt, das sogenannte „F im Fünfeck“

Alle der PTB angezeigten Waffen findet ihr ebenso in dieser Liste. Einfach mal so ein F in die Replika einlasern ist also nicht legal, hier muss alles stimmen und zusätzlich darf die Replika auch nicht mit haushaltsüblichen Mitteln (z.B. Gate Titan + Smartphone) wieder auf vollautomatische Funktion einstellbar sein. Wenn ihr nun eine Replika besitzt, die irgendwie ein F hat, ihr euch aber nicht sicher seid, ob dieses in Ordnung ist, hat das ASVZ einen ganz guten Guide für euch.

Wenn man jetzt auf ein Event nach Deutschland fahren möchte, welche Optionen hat man also?

  • Replika vor Ort leihen
  • Replika in Deutschland kaufen und importieren, Details dazu hier
  • Ge“F“te Replika in der Schweiz kaufen…in der Theorie ist die Rechtslage etwas unsicher. Auf der einen Seite ist der aufgedruckte Importeur ja nicht derjenige, der diese dann einführt, sondern das seid ihr. Auf der anderen Seite hat diese dann einen legalen Importeur aufgestempelt und ist selbst in der PTB-Liste aufgeführt. Damit sollte es also in der Praxis vermutlich auch keine Probleme geben. Das Thema konnte bisher jedoch leider nicht abschliessend geklärt werden.

Ein paar Worte noch zum Tuning: Die Bearbeitung von Waffenrelevanten Teilen ist verboten, also zum Beispiel das Kürzen von Läufen, Verändern von Gears oder das Rumfeilen an einer Gearbox. Was dagegen erlaubt ist, ist das Verbauen von fertigen Tuningteilen, die dafür bestimmt sind, andere Gears, Mosfets, Tuningläufe, Hop-Up Gummis oder externe Umbauten sind also kein Thema. Alles jedoch unter der Vorraussetzung, dass die Antriebsart gleich bleibt – ein Umbau SAEG -> HPA darf nicht stattfinden ohne erneute Abnahme. (WaffVwV §21.2)

Soweit das Thema der Replika – was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Kein Licht/Laser, welche zur Montage an (Anscheins-)Waffen bestimmt sind, alle Waffenlampen fallen darunter
  • Funk – PMR ist kein Problem, daneben gibt es noch ein paar weitere Optionen, wie Freenet und LPD
  • Replikas müssen verschlossen transportiert und gelagert werden
  • Schalldämpfer nur als Attrappen

Frankreich

In Frankreich dürfen Replikas zwischen 0.08 und 2.0 Joule ab 18 Jahren besessen, aber nur verdeckt transportiert. Replikas mit einer Energie zwischen 2.0 und 20 Joule fallen dagegen unter das Waffenrecht und gelten als Waffen der Kategorie D, Unterkategorie h (vgl. R311-2). Der Transport ist bei diesen nur mit triftigem Grund, wie einer Spieleinladung möglich, diese sollte man auch vorzeigen können. Beim Import ist bei dieser Kategorie keine vorherige Anmeldung nötig.

Einschränkungen bezüglich halb-/vollautomatisch gibt es nicht, ebenso für Lampen und Laser. Vom Funk her ist PMR446 kein Problem. Insgesamt eine recht simple Angelegenheit.

Italien

Die maximale Energie in Italien beträgt 1 Joule, es gibt kein Mindestalter aber ein Gebot zum verdeckten Transport. Beim Import und Verkauf muss eine rote Spitze vorhanden sein. 

Luxemburg

Hier gelten ein paar Joulegrenzen: Unter 0.5 Joule sind Replikas frei erwerblich, über 0.5 bis 7.5 Joule ab 18.

Niederlande

Hier dreht sich alles um den Airsoft Verband der Niederlande, NABV, Events, Regeln und auch Rechtliches läuft meist über diesen. Airsoft funktioniert nur als Mitglied des Verbandes oder als angemeldeter Gast. Für den Import benötigt man eine Ausnahmegenehmigung für Gäste, welche man über die jeweiligen Veranstalter bekommen kann. Hier gilt eine Obergrenze von 3.5 Joule und ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Gebot zum verschlossenen Transport.

Österreich

In Österreich gibt es eine Rechtsvorschrift extra für Airsoft, die uns das Leben leicht macht. Nach dieser dürfen Replikas ab 18 Jahren erworben werden. Schalldämpfer, Lampen und Laser sind ebenso kein Problem.

Polen

In Polen ist der Erwerb von Replikas ab 18 Jahren möglich mit einer maximalen Energie von 17 Joule und einem Gebot des verdeckten Transportes.

Schweden

In Schweden ist der Erwerb von Airsoft ab 18 Jahren erlaubt mit einer Energiebegrenzung von 3 Joule für halb- und vollautomatische Replikas und 10 Joule für Bolt Action, wie z.B. Sniper. Für Laser höherer Klassen benötigt es eine Bewilligung.

Tschechien

Airsoft ist hier ab 18 Jahren und hat eine Energiebeschränkung auf 16 (!) Joule. Der Transport hat verdeckt zu erfolgen.

________
Doc

1 Kommentar. Leave new

  • Die Airsoft mit 16 Joule möchte ich erstmal sehen, könnt ihr dafür auch ein Blog machen? 😛 «How to tune your Airsoft up to 16Joule»

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fill out this field

Fill out this field
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
You need to agree with the terms to proceed