Dies ist ein Erfahrungsbericht eines Airsoftspielers, der das Ganze selbst erlebt hat. Er war mir so frei, alles in seinen Worten zu schreiben, sodass ich das als Blog-Beitrag zusammenfassen konnte.
Nachdem er schon seit ca. 5 Jahren Airsoft spielt, hatte er sich am 17.7.2021 eine Airsoft-Pistole von einem offiziellen Airsoft-Händler gekauft. Ca. 2 Monaten später kam ein Brief von der Polizei Spezialabteilung Waffen/Sprengstoffe (01.09.2021). Der Titel: “Armada-Eintrag verwehrt aus med. Gründen das Recht auf Armeewaffen”.


Der Brief

Im Brief steht, dass die Polizei gesehen hat, dass er beim Militär Doppel UT ist. Deshalb möchten Sie das Sanitätsdossier der Schweizer Armee mit seiner ID oder einer Passkopie um die genauen Gründe für das doppelt UT herauszufinden. Der Grund, weshalb er doppelt UT ist, kann auch ein Grund sein, weshalb er keine Waffen und somit auch keine Airsoft Replikas erwerben darf. Dem muss die Polizei entsprechend nachgehen.

Das Sanitätsdossier

Um das Sanitätsdossier zu erhalten, muss man nur mit dem Militär Kontakt aufnehmen, Abteilung LBA-Sanität Militär ärztlicher Dienst. (Anschrift war im Brief der Polizei enthalten). Ganz einfach und unkompliziert nur eine ID Kopie  via Brief oder per Mail mit einem kleinen Schreiben, dass ihr das Sanitätsdossier benötigt. 

Das Sanitätsdossier kommt innert 2 bis 3 Werktagen zu euch nach Hause. Es handelt sich um einen 20-seitiges Dossier, wo alles von dem Militär beschrieben wird, von den 2 Tagen Aufenthalt in der Aushebung, Sportpunkten bis zum Psychologen. In seinem Fall war das Interessante für die Polizei das ärztliche psychologische Schreiben. Hier steht der wichtige Teil drinnen. Sollte sowas drinnen stehen wie: “ Aggressionsprobleme, Gefährdung der Mitmenschen, Suizidgedanken, usw.”, dann habt ihr ein Problem, respektive müsst ihr ein neues psychologisches Gutachten erstellen lassen. Sollte sowas drinnen stehen wie: «Klaustrophobie,  Autoritätsprobleme, Angst vor Mobbing, usw.”, habt ihr eventuell Glück und das Thema ist für euch bereits erledigt.
Das Sanitätsdossier mit einer ID Kopie muss dann an die Polizei per Post gesendet werden. Ca. 10 Tage später hat er die Antwort bereits erhalten.

 

Zweiter Brief der Polizei

Im zweiten Brief von der Polizei stand, dass er nicht zurechnungsfähig sei, um eine zivile Armeewaffe zu besitzen. Was so viel bedeutet, dass er keine Waffe, egal ob echt oder Airsoft, besitzen darf. Daher muss er ein psychologisches Gutachten einreichen, sofern er seine Airsoft behalten und zum Erwerb einer Waffe zugelassen sein möchte. Im Brief war eine Liste mit 5 Psychologen, von denen er einen aussuchen konnte, welcher ihm das Gutachten erstellen durfte. Die Kosten für das Gutachten belaufen sich auf mindestens 1250.-

Leider lag das aktuell nicht in seinem Budget. Bis das geklärt war, durfte er also keine Waffen(Airsoft) besitzen. Wichtig in dieser Situation ist es, mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und die Waffen auf einen Freund umschreiben zu lassen, so dass man nicht mehr vertraglich an diese gebunden ist. 

Er hat alle Verträge mit einem Freund der Polizei per E-Mail zukommen lassen und sie auch informiert, dass er aktuell keine Airsoft Waffe in Besitz hat.
Selbst wenn man diesen Schritt macht und aktiv auf die Polizei zugeht und die Replikas quasi verkauft, sollte man mit einem Überraschungsbesuch rechnen. Sorgt also dafür, dass die Replikas auch wirklich bei eurem Freund sind. Sollte die Polizei hier etwas bei euch finden oder sehen, dass ihr euch nicht daran haltet, wird es selbst bei einem positiven psychologischen Gutachten kaum einen positiven Entscheid der Polizei geben. Zudem droht euch dann auch noch eine Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz.


Der Psychologe

Als er die finanziellen Mittel zusammen hatte, hat er einen Termin bei einem Psychologen in ZH vereinbart. Seine Daten darf er hier in Absprache mit ihm veröffentlichen.

Die erste Sitzung (45min) mit Herr Stix war ein Kennenlernen, wie man als Mensch ist, wie man antwortet, wie meine Reaktion ist, usw.


Fragen und Themen der ersten Sitzung

  • Wie geht es ihnen?
  • Sind sie zufrieden mit ihrem leben?
  • Wie sieht es in der Arbeitswelt aus?
  • Beziehungen (Freundin/Freund)
  • Hobbys

Nach der ersten Sitzung hat er ihm gesagt, dass er ein einfacher Fall sei und die minimale Anzahl Sitzungen ausreichen würde, was rund 1300 CHF wären. Bei schwierigen Fällen kann der Betrag steigen und schnell bei ca. 2500 CHF landen. Mysteriös und geheimnisvoll zu sein ist eventuell eure Dating-Masche, kann hier aber schnell teuer werden.

Anschliessend hat er gleich einen zweiten Termin ausgemacht, mindestens 3 Wochen nach der ersten Sitzung, sodass der Psychologe sich in das ganze Dossier einarbeiten kann.

Er hat ihm noch ein paar Referenzen hinterlassen, falls er sich informieren möchte.

  • Arbeitgeber 
  • Gute Bekanntschaften 
  • Kontakte aus dem Airsoft Bereich 
  • ASVD Präsident, da er mich bereits zu Beginn um Rat gefragt habe.

Natürlich immer nachfragen, ob die Personen damit einverstanden sind. 

Fragen und Themen der zweiten Sitzung

Da fragt er ihn, wie die letzten 3 Wochen waren.
Anschliessend wieder paar Fragen wo man instinktiv antworten kann.

  • Hören Sie Stimmen? 
  • Haben Sie das Gefühl, dass es manchmal nicht ihre eigenen Gedanken sind? 
  • Denken Sie, dass es eine Verschwörung gegen sie gibt von Personen? 
  • Haben Sie komische Träume?
  • Hatten Sie mal Suizid Gedanken? 

 

Nach der zweiten Sitzung hat ihm Herr Stix gleich gesagt, dass er zurechnungsfähig sei, um eine Waffe (Airsoft Replika) zu besitzen und dass er da keine Bedenken hat.

Um das Gutachten auszustellen, hat der Psychologe 2 Wochen gebraucht. Als er es erhalten hatte, setzte er sich wieder mit der Polizei in Kontakt und hat es ihnen gleich per E-Mail zugesendet.

Einige Tage später hat er direkt von der Polizei die Bestätigung erhalten, dass alles in Ordnung sei und ihm der Erwerb, so wie auch der Besitz von Waffen (Airsoft Replika) gestattet ist

7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Da hät eusi Polizei ja wider mal schön öpper is Fettnäpfli inegschupft…
    Wär jetzt echt nöd nötig gsi so öppis dure z zieh und dem Typ ufs Portemonnaie z schlah demit er e nöd mal echti Waffe därf bsitze.
    Hoffe, dass er da irgendwie sis Gäld zrugg bechunnt oder e Klag ihreicht, wil er sicher nöd als ein einzige Schwiizer UT isch und Airsoft spilt glichziitig.

    Antworten
    • Die polizei macht die gesetze nicht. Sie hat den job diese umzusetzen. Politiker machen gesetze!
      Er hatte pech das unsere politiker links wie rechts (was schon seltsam ist) anscheinend airsoftphop sind.

      Antworten
    • Sorry aber wennd ahgesch, dassd psychisch instabil besch, nor wölld di vom Militär wotsch dröcke, de muesch au met de Konsequenze lebe, wos nach sich zieht.
      Ond das es gloge esch gsii, het jo s 2. guetachte sozäge «bestätigt».

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  • Da muss ich ha auch angst haben. Bin nähmlich auch doppel UT durch meinen Rücken. Oder kommen die nur wen das Psychologische Profil zut Untauglichkeit führt?

    Antworten
    • Dario Pitocchi
      20. Januar 2023 8:10

      Ja das wird cho. Waffebüros gsehnd de Itrag und au das du Airsoft besitztisch. Bin au Opfer vo dem Worde wege doppel UT. Chanmer fast nüt mache..

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    • Hier geht es um die psychologische Untauglichkeit. Ich wurde während meines Dienstes wegen einer Verletzung im Knie doppel UT geschrieben und habe seit dem auch echte Waffen und Replikas gekauft und noch nie probleme mit dem Waffenbüro gehabt…bezw. mir wurde noch nie einen Waffenerwerbschein verwehrt.

      Antworten
  • Wer psychologisch nicht in der Lage ist eine Waffe zu besitzen….sollte keine Waffe besitzen auch wenn es sich um Replikas handelt! Man sollte sich den Konsequenzen bewusst sein, wenn man bei der Aushebung auf psychologisch instabil macht nur den Dienst nicht antreten zu müssen! Sollte dies nicht der Fall sein und man effektiv psychische Probleme hat, sollte man auch keine Replikas besitzen u d damit auf andere Menschen zielen! Man weiss nie was dies für psychologisch instabile Menschen für Auswirkungen hat

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