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Airsoft Verband Deutschschweiz

Einfuhr von Airsoft Replika aus dem Ausland

Posted on 1. März 2021
23 Kommentare

Allgemeine Bestimmung

Das Verbringen von Airsoft Replikas in die Schweiz ohne die entsprechenden Papiere und Abwicklung beim Zoll kann Strafen und ein Verfahren nach sich ziehen. Passt also auf, was ihr online aus welchem Land bestellt. Das Erwerben von Einzelteilen, also keiner kompletten Replika, ist jedoch erlaubt. Ihr dürft euch also Einzelteile kaufen, jedoch keine komplette Replika. Aber Achtung! Wenn ihr alle Teile einer Replika einzeln bei einem Händler bestellt und die in einem Paket geliefert werden gilt das auch als ganze Replika und ist somit verboten.
Nicht
verboten zur Einfuhr sind Handgranaten, jeodch ist hier vorsicht geboten. Auch wenn uns von Fedpol ein entsprechendes schreiben vorliegt, könnten gewisse Behörden das anders sehen.

Das Gesetz

Waffengesetz Art. 25
Nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

Wer Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile nichtgewerbsmässig in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung. Diese wird erteilt, wenn die antragstellende Person zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt ist.

Waffenverordnung Art. 39

Bewilligung für nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

Das Gesuch um die Bewilligung für das nichtgewerbsmässige Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet ist auf dem dafür vorgesehenen Formular und mit den folgenden Beilagen bei der Zentralstelle Waffen einzureichen:

  1. Original des von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellten Waffenerwerbsscheins, wenn der zu verbringende Gegenstand waffenerwerbsscheinpflichtig ist;
  2. Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens drei Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde, wenn es sich um Waffen oder wesentliche Bestandteile nach Artikel 10 Absatz 1 WG oder um Munition oder Munitionsbestandteile handelt;
  3. Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte;
  4. amtliche Bestätigung nach Artikel 9a WG.

Die Bewilligung berechtigt zum gleichzeitigen Verbringen von höchstens drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet. Sie ist sechs Monate gültig und kann um höchstens drei Monate verlängert werden.

Antrag stellen

Wie ihr oben aus dem Gesetzestext bereits entnehmen könnt, braucht ihr grundsätzlich 4 Dinge:

  • Strafregisterauszug
  • Waffenerwerbsschein (nicht nötig mit CH Pass oder Ausländerausweis C)
  • Antragsformular
  • Kopie eines gültige Ausweises

Als erstes müsst ihr einen Strafregisterauszug bestellen. Dies könnt ihr Online machen oder direkt auf der Post. Genauere Infos dazu findet ihr hier.  Dieser muss leer sein! Hinweis: Seit dem 23.1.2023 muss im Kanton Zürich für den Waffenerwebsschein kein Strafregisterauszug mehr mitgeschickt werden.
Danach könnt ihr einen Waffenerwerbsschein bei eurem Waffenbüro beantragen, wozu ihr den Strafregisterauszug benötigt. Speziell ist da Zürich, wo ihr den Waffenerwerbscheind auf eurer Wohgemeinde beantragen könnt. Den Waffenerwerbsscheint braucht ihr als CH Bürger oder mit dem Ausländerausweis C nicht. Mit allen anderen Aufenthaltsbewilligungen braucht ihr einen Waffenerwerbsschein. Genaue Details dazu findet ihr
hier. Das Antragsformular für einen Waffenerwerbsschein
Liste der Kantonalen Waffenbüros

Nun könnt ihr das Antragsformular ausfüllen und mit dem Strafregisterauszug, Waffenerwerbsschein und Kopie eures Ausweises ab schicken.
Ihr solltet dabei etwas auf die Zeit achten, da der Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate sein darf. Bei dem Ausfüllen der Bezeichnungen gibt es immer wieder Fragen, daher hier ein paar Beispiele:
Wenn alles klappt erhaltet ihr die Einfuhrbewilligung.

Die Einfuhr

Die Bewilligung müsst ihr dem Händler im Ausland zu schicken und sicherstellen, dass er es der Lieferung in doppelter Form beilegt. Eines sollte dann der Schweizer Zoll behalten. (Sollte). Kam auch schon vor, dass dies nicht geklappt hat. Dann müsst ihr das dem Zoll melden und eventuell nachreichen. Ich empfehle euch daher zuvor ein Infomail an den Zoll zu machen, damit die vorinformiert sind.
Der Waffenerwerbsschein, sowie der bewilligte Antrag sind dann quasi eure Quittung, welche ihr im Fall der Fälle vorweisen müsst.

Disclaimer

Der oben beschrieben Ablauf ist generell für die ganze Schweiz gültig, jedoch kann es zwischen den Kantonen teilweise zu unterschieden in den Anforderungen und dem Ablauf kommen. Ich empfehle euch daher euch zuerst bei eurem Waffenbüro genau zu informieren um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

Links

  • Infoseite zum Beantragen des Waffenerwebsschein
  • Infoseite zum Beantragen eines Strafregisterauszuges
  • Antragsformular für einen Waffenerwerbsschein
  • Liste der Kantonalen Waffenbüros
  • Antragsformular für die Einfuhr einer Waffe
Busch
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23 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Indy
    1. März 2021 18:00

    Wow vielen Dank !!!

    Antworten
  • DINGO
    17. März 2021 10:45

    Danke! Will in naher Zukunft meine erste «Auslandsairsoft» bestellen, und dies klärt alle offenen Fragen. TOP!

    Antworten
  • rochnitsch
    17. März 2021 20:49

    Habs überflogen.erklärung zu R-Vermerk in armeedatenbank fehlt, kann jedoch fatale folgen haben beim import mit r-vermerk!

    Antworten
  • Blue
    4. Dezember 2022 17:30

    Was trage ich im Antragsformular unter Waffennummer ein und darf

    Antworten
  • Blue balu
    14. Februar 2023 17:06

    Ab 23.1.23 braucht es keinen strafregister auszug mehr

    Antworten
  • Joao Nunes
    23. März 2023 20:02

    Então para comprar equipamentos fora da Suíça preciso de apresentar essa documentação toda?
    No meu caso gostava de comprar da França para a Suíça ….

    Antworten
  • Michael
    28. April 2023 14:31

    Wie sieht das ganze denn bei Gelblastern aus? Ist ja im Prinzip eine optimierte Wasserpistole

    Antworten
  • Beqiri
    21. Februar 2024 13:11

    Wie ist es wenn ich eine airsoft in deutschland liefern lasse und dan die einfuhrbewiligung am zoll direkt selber abgebe und dan in die schweiz einfahre ist das auch möglich

    Antworten
    • Busch
      21. Februar 2024 17:35

      Hallo Beqiri
      Ja das ist korrekt. Du musst zum schweizer Zoll mit den selben papieren und dir bei der EInfuhr einen Stempel abholen. Danach schickt der Zoll das Dokument entweder direkt nach Bern oder du bekommst den AUftrag das selber zu machen. Lustigerweise haben wir schon beide Varianten gesehen. Grundsätzlich ist es bei einem Waffenerwerbsschein ja so, dass es in dreifacher Ausführung ausgestellt wird. 1 für den Händler, 2 für das Waffenregister(Bern) und eines für dich.

      Antworten
  • dali9788
    2. Mai 2024 23:40

    Airsoft Waffen sind in der Schweiz NICHT WES pflichtig. Wieso sollte ich diesen für den Import brauchen???

    Antworten
    • Busch
      3. Mai 2024 7:12

      @Dali9788 Wie oben Beschrieben brauchst du nur einen WES, wenn du keinen Schweizer Pass oder Ausländerausweis C hast. Wenn du z.B. Ausländerausweis B hast benötigst du den WES. Den WES benötigst du mit einem Ausländerausweis B ebenfalls, wenn du in der Schweiz eine Airsoft Replika kaufen möchtest. Hier fidnest du die offiziellen definitionen dazu bezüglich WES und Ausländerausweise https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html

      Antworten
  • Mirjam
    28. Juni 2024 8:15

    Der Hinweis, dass im Kanton Zürich für einen Waffenerwerbsschein nicht das Waffenbüro zuständig ist, wäre vielleicht noch hilfreich – es sind in diesem Kanton die Wohngemeinden, die den WES ausstellen.

    Antworten
    • Busch
      19. Juli 2024 7:15

      Danke für den Hinweis. Habe es ergänzt

      Antworten
  • Fäudi
    11. Juli 2024 15:17

    Was gilt denn als komplette replika?
    Also ist eine komplette replika zb. Die ganze shell einer airsoft?
    Oder ist gilt die replika erst komplett wenn diese schiessen kann?

    Antworten
    • Busch
      15. Juli 2024 9:13

      Hallo Fäudi
      Als komplette Replika gilt eine Funktionstüchtige komplett zusammen gesetzte Replika.
      Nur eine funktionierende Gearbox ohne Hülle gilt nicht als komplette Replika.

      Antworten
    • Emi
      27. Juli 2024 20:22

      Wir melde ich meine Airsoft an wenn ich von Deutschland komme. Habe ne Menge nachgefragt auch beim Schweizer Zoll, aber nichts eindeutiges gehört.

      Antworten
  • Niklas
    29. März 2025 18:31

    Darf man eine Airsoft in Amerika kaufen und dann in die Schweiz mit nehmen?

    Antworten
    • Busch
      3. April 2025 16:27

      Hallo Niklas
      Nicht direkt. Du benötigst eine Einfuhrbewilligung um eine Airsoft Replika aus dem Ausland zu importieren, ansonsten wäre das eine illegale EInfuhr von Waffen. Genauere Infos zur EInfuhrbewilligung findest du hier: https://asvd.sasf.ch/blog/einfuhr-von-airsoft-replika-aus-dem-ausland/#:~:text=Wer%20Waffen%2C%20wesentliche%20Waffenbestandteile%2C%20Munition,des%20betreffenden%20Gegenstandes%20berechtigt%20ist.

      Antworten
  • Adrien
    14. August 2025 14:14

    Darf ich ein kompletten Upper einer gbbr (ohne Innenlauf und Verschluss) ins Ausland verkaufen?

    Antworten
    • Busch
      19. August 2025 7:17

      Hallo Adrien
      Die Schweizer Gesetze erlauben den Verkauf eines GBBR Uppers ins Ausland. Einzelteile oder auch Teilegruppen drüfen gekauft/verkauft werden ohne zusätzliche Dokumente oder Bewilligungen. Ich kann dir jedoch nicht sagen, wie die Gesetze in anderen Ländern sind. Da musst du dich beim jeweiligen Land wo du den Upper verkaufen möchtest informieren, ob du das legal verkaufen darfst oder nicht.

      Antworten
  • Ruslan
    7. Oktober 2025 12:57

    Salü)) Wie ich verstanden hab:

    Besonders wenn ich einen „Frankensteins Monster“ bauen möchte und bestelle ZB

    Upper aus Taiwan
    Lower aus Deutschland
    Innereteilen aus Frankreich
    Das Stock und das Grip aus Österreich

    Also „irgendwie-irgendwo“. Dem Fall brauche ich keine Papierarbeit.

    Aber! Wenn ich das alles doch zusammen baue und die funktionstüchtige komplett zusammen gesetzte Replika habe. Muss ich Waffenbüro informieren oder was?

    Und sagen wir auch. Wenn ich mehr als 3 (5 zB) Magazine online bestellen würde. Muss ich 2 Import Formularen ausfüllen oder darf man „x5“ einfach schreiben?

    Hatte jemand schon eine ähnliche Erfahrung? Danke))

    Antworten
    • Busch
      9. Oktober 2025 8:22

      Hallo Ruslan
      Also das selbst zusammenbauen einer Kompletten Replika aus einzelteilen ist verboten. Wenn ich korrekt bin bräuchtest du dafür eine WaffenbauerLizenz, welche nur Büchsenmacher bekommen können.
      Eine Alternative dazu wäre, was ich auch schon gemacht habe ist in der Schweiz eine Replika des gewünschten Typs zu kaufen (M4, G36, usw.) und dann dort 99% der Teile zu ersetzen mit einzelteilen. Ich habe eine kaputte Replika im Second Hand gekauf und dann mit Teilen aus der ganzen Welt optimiert.
      Für den Import von einzelteilen brauchst du auch keine Importbewilligung. Einen Upper, einen Zylinder, einen Motor, einen Stock kannst du einzel aus der ganzen Welt bestellen und dann an die Second Hand Replika bauen, wozu du einen korrekten Vertrag hast. Du musst einfach aufpassen, dass du nicht zu viele Teile vom selben Ort kaufst. Wenn du z.B. eine Komplette Gearbox einen Upper und Lower vom selben Ort im selben Packet importieren möchtest kann es sein, dass es beim Zoll abgefangen wird. Einfach wegen Verdacht auf Waffenbau oder es war auch eine Zeit lang mode, dass Händler im Ausland einem die gewünschte Replika in einzelteilen zuschicken, was Theoretisch kein illegaler Import von Waffen ist, da es nur zusammengesetz eine «Anscheinsaffe» ist. Das hat der Zoll dann auch irgendwann gemerkt und schaut da nun genauer hin. Würde dir aber empfhlen wenn möglich in der Schweiz zu kaufen und nur Spezielle Teile, welche hier nicht erhältlich sind im Ausland zu bestellen.

      Antworten
      • Ruslan
        9. Oktober 2025 20:54

        Hoi)) aha, verstehe. Macht Sinn. Danke vielmals!!!

        Antworten

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