Der ASVD bekommt immer wieder zu hören, dass Eltern erschrocken oder zumindest irritiert sind, wenn ihre Kinder (meistens die Söhne) offenlegen, dass sie Airsoft spielen möchten. Viele Eltern versuchen sich dann in den Weiten des Internets zu informieren. Der ASVD kann die Skepsis der Eltern gut nachvollziehen und hofft, dass sie auf unsere Seite stossen. Wir treten auf, um ihre Skepsis zu reduzieren. Wir möchten, dass sie unbedingt wissen, dass unter der Aufsicht des ASVD verantwortungsvoll und seriös Airsoft gespielt wird.
Um unsere Seriosität zu untermauern, haben wir klare Richtlinien erstellt, die bei den AS-Starter-Spielen unter Aufsicht von erfahrenen Spielern angewendet werden. Wir halten die Richtlinien für derart bedeutsam, dass wir sie als Grundlage für alle Spiele im Rahmen einer Nachwuchsförderung ansehen. Daher haben wir uns entschlossen, die Marktrechte beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) für den Begriff AS-Starter® zu beantragen. Im Antrag wurde folgende Stellungnahme beim IGE eingereicht:
“Der Airsoft-Verband Deutschschweiz (ASVD) ist sich bewusst, dass ein Spiel, bei dem aufeinander mit kleinen Kügelchen geschossen wird, hohe ethische Anforderungen zu erfüllen sind. Der ASVD kommt dem nach, indem er das sog. AS-Starter betreibt.
Bei einem Event des AS-Starters werden die Regeln, sowie korrekten Spielverhalten aufgezeigt. Die Events finden unter Aufsicht von erfahrenen Spielern statt.
Meldet sich ein Spieler an, der seine eigene Airsoft-gun mitbringt aber noch nicht Volljährig ist, dann legt er den Leihvertrag, sowie die schriftliche Erlaubnis der Eltern vor.”
Das IGE hat dem Antrag vom 11.3.2016 entsprochen, weshalb die Marke AS-Starter® seither geschützt ist. Möchte ein Verein ein sog. Starter-Event veranstalten, wird dies in Kooperation mit dem ASVD bzw. dem AS-Starter® vorgenommen. Der ASVD kommt damit seiner Verantwortung nach und unterweist den Nachwuchs nicht nur in schiess- und regeltechnischer, sondern auch in ethischer Hinsicht.