Mitgliedschaft

Der Airsoft-Verband Deutschschweiz (ASVD) verfügt über ein Leistungsangebot für Einzelmitglieder. Zum Teil profitieren auch Nichtmitglieder, da der ASVD alle Anfragen beantwortet.

Der ASVD hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die für den Fall eintritt, dass ein Unbeteiligter verletzt wird. Airsoft-Spieler gelten allerdings nicht als Unbeteiligte. Sie sind freiwillig und bewusst auf dem Spielfeld und wissen, dass sie getroffen werden können. Sie sind für die eigene Sicherheitsausrüstung verantwortlich und müssen bei Verletzungen die Unfallversicherung hinzuziehen.
Der ASVD Vorstand erstellt einheitliche Dokumente (z.B. Zolldokumente für die Aus- und Wiedereinreise), Musterstatuten, Regelwerke und Sicherheitskonzepte für besondere Anlässe (z.B. Sport-bewegt). Wir freuen uns zudem, dass wir eine Reihe von Vertiefungsarbeiten begleiten konnten und diese z.T. publizieren dürfen.

Einzelmitglied wird man meistens, weil man noch nicht volljährig ist. Laut Gesetz gilt man als unmündig und muss nach Art. 11 Waffengesetz und Art. 23 Waffenordnung in einem Verein organisiert sein, wenn man dem Schiesssport nachgeht. Airsoft wird aufgrund der Airsoft-Waffen als Schiesssport angesehen. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass Unmündige, die eine Waffe (auch ein Sportgewehr) erwerben, diese ausschliesslich zu Vereinszwecken verwenden. Airsoft-Events gelten als Vereinszwecke und sind als sportliche Wettkämpfe anzusehen.

Der ASVD ist zudem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei der jährlich stattfindenden Cosplay-Veranstaltung, der Fantasy Basel zugegen, um die Besucher mit Informationen rund um das Thema Airsoft zu versorgen.
Des Weiteren besteht das Leistungsangebot des ASVD darin, Unterstützung und Beratung bei Fragen rund um Airsoft zu bieten. Seien es Anfragen via Mail oder Facebook, seien es Fragen von Behörden, Medien oder Spielern.