Grundsätzlich ist es nicht nötig einen Verein zu Gründen, um an Airsoftevents teilzunehmen. Wenn man jedoch ein Team hat, welches schon seit längerem besteht, macht es für einige Situationen Sinn einen Verein zu haben.

 

Vorteil Haftbarkeit des Vereins

Ein Verein ist eine juristische Person und so auch haftbar. Wenn man Verträge unterschreibt, tut dies der Verein und nicht eine einzelne Person. Sollte etwas passieren ist der Verein haftbar und nicht die einzelnen Mitglieder. Dies ist vor allem wichtig, wenn man ein Gelände mietet, Events veranstaltet oder sonst irgendeinen Vertrag eingeht. Als Beispiel nehmen wir die Miete einer Waldhütte. Natürlich kann die Hütte auch von jemandem Privat gemietet werden. Dieser haftet dann aber persönlich, wenn etwas passiert. Wenn der Verein die Waldhütte mietet, ist dieser mit dem Vereinsvermögen haftbar und nicht die einzelnen Personen. So natürlich auch beim mieten eines Geländes, usw.

 

Vereinsleben und Beständigkeit

Ein wichtiger Unterschied von einem Team zu einem Verein ist nicht nur, dass vieles sauber geregelt ist, sondern auch das es eine gewisse Beständigkeit hat. Wenn bei einem Team der Anführer abspringt, löst sich meistens das ganze Team auf. Bei einem Verein gibt es für solche Fälle einen Vorstand, der die Geschäft im Notfall übernehmen kann. Es ist also möglich, dass nach ein paar Jahren der Verein aus völlig anderen Personen besteht als noch zu Beginn. Zudem kommt noch das Vereinsleben. Neben den kollegialen Aktivitäten zwischen Freunden in einem Team, kommen noch die gemeinsame Veranstaltungen, Ausflüge, usw. vom Verein. 

 

Wie erstelle ich einen Verein

Ein Verein besteht gemäss ZGB Art.60, sobald ihr die Statuten erfasst habt und ein Gründungssitzung abgehalten habt, respektive die Statuten unterschrieben habt und das Gründungsprotokoll erstellt ist. 

Es braucht nicht viele Personen um einen Verein zu gründen, jedoch solltet ihr schon sichergehen, dass ihr die wichtigsten Positionen besetzten könnt. Also zumindest Präsident, Vizepräsident und Kassier. Der Vorstand sollte sich mit Word und Excel auskennen und im Schreiben etwas geübt sein. Sollte das nicht der Fall sein, braucht ihr wohl zwingend ein Aktuar, welcher für euch Protokolle und andere Dokumente erstellt und kontrolliert.

 

Handelsregister

Wenn ihr Airsoft spielt oder Airsoft Events veranstaltet, seid ihr grundsätzlich ein gemeinnütziger Verein und somit nicht verpflichtet euch ins Handelsregister eintragen zu lassen.

 

Gemeinde melden

Ihr könnt euren Verein bei eurer Gemeinde melden. Dies ist normalerweise nötig, damit man zu vergünstigten Preisen die örtliche Turnhallen und Sport-und Kulturanlagen mieten kann. Ob eine Gemeinde dies für Airsoft erlaubt ist nicht gewiss, jedoch wenn ihr das versuchen möchtet, ist es zwingend notwendig. Auch für das Mieten von Waldhütten usw. kann es von Vorteil sein, respektive Pflicht.

 

Statuten erstellen

Grundsätzlich könnt ihr die Statuten beliebig anpassen, sofern diese nicht gegen irgendwelche Gesetze verstossen. Ihr könnt also nicht rein schreiben, dass Anwärter zur Aufnahme erst eine Straftat begehen müssen, um aufgenommen zu werden. Eine Vorlage für die Statuten findet ihr hier: https://asvd.sasf.ch/download/musterstatuten-airsoft-vereine/ Grundsätzlich könnt ihr hier einfach noch die Platzhalter ausfüllen und ihr seid bereit. Sollte irgendetwas nicht definiert sein, gelten die Definitionen aus dem Zivilgesetzbuch. Schaut euch das also mal an ab ZGB. Art. 60.

 

Haftbarkeit

Folgender Satz in den Statuten ist sehr wichtig und sollte nicht geändert werden.
Art. 4 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereines haftet nur das Vereinsvermögen des Vereins.

Dazu muss man auch wissen, dass dies nur funktioniert, wenn ein Verein Mitgliederbeiträge einnimmt. Die Mitgliederbeiträge bilden das Vereinsvermögen. Werden keine Mitgliedsbeiträge eingenommen, hat der Verein kein Vermögen und kann somit auch nicht mit dem Vereinsvermögen haften. Stellt also sicher, dass ihr jedes Jahr bei der Mitgliederversammlung einen gewissen Mitgliederbeitrag für das aktuelle Jahr definiert.

 

Gemeinnützigkeit

Als Airsoftverein/Sportverein geht ihr einem gemeinnützigen Zweck nach. Dadurch seid ihr bis zu einem gewissen Betrag von den Steuern befreit. Aber Achtung! Wenn ihr mit dem Veranstalten von Events Geld einnimmt, könntet ihr über den Freibetrag kommen. Der Freibetrag ist in jedem Kanton anders. Informiert euch daher bei eurem Kanton über die Limiten. 

 

Revisionspflicht

Gemäss ZGB Art. 69b
Der Verein muss seine Buchführung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen, wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden:
1. Bilanzsumme von 10 Millionen Franken;
2. Umsatzerlös von 20 Millionen Franken; 3.
50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Dies bedeutet, dass ein normaler Airsoft Verein nicht dazu verpflichtet ist, eine Revision durchführen zu lassen. Es machen trotzdem viele Vereine, da dies zur Kontrolle des Vorstandes und des Kassiers dient. Auch wenn es hier meist nicht um grosse Beträge geht, kann so eine ordentliche Kontrolle durchgeführt werden und allenfalls Probleme oder Fehler in der Buchhaltung aufdecken. Sollte man keine Revision durchführen wollen kann man dies in dem jährlichen Protokoll der Mitgliederversammlung so dokumentieren.

[Statuten auf ASVD Seite anpassen, damit es nicht Pflicht, sondern optional ist]

 

Gründungsprotokoll

Im Gründungsprotokoll wird quasi der Verein gegründet. Die Statuten werden angenommen und der Vorstand wird gewählt. Eine Vorlage für das Gründungsprotokoll findet ihr hier

 

Protokoll für Generalversammlung

Die Gründung ist vollzogen und die erste Generalversammlung steht an. Hier sieht das Protokoll etwas anders aus als bei der Gründung. Grundsätzlich sind die meisten Themen frei und ergeben sich im Verlauf des Jahres. Es gibt aber Pflichtpunkte wie Finanzen, Wahl des Vorstandes, Bestimmung des Mitgliedsbeitrages, usw. die man immer durchgehen muss.

Eine Vorlage mit den wichtigsten Punkten findet ihr hier

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