Allgemeine Bestimmung
Das Verbringen von Airsoft Replikas in die Schweiz ohne die entsprechenden Papiere und Abwicklung beim Zoll kann Strafen und ein Verfahren nach sich ziehen. Passt also auf, was ihr online aus welchem Land bestellt. Das Erwerben von Einzelteilen, also keiner kompletten Replika, ist jedoch erlaubt. Ihr dürft euch also Einzelteile kaufen, jedoch keine komplette Replika. Aber Achtung! Wenn ihr alle Teile einer Replika einzeln bei einem Händler bestellt und die in einem Paket geliefert werden gilt das auch als ganze Replika und ist somit verboten.
Nicht verboten zur Einfuhr sind Handgranaten, jeodch ist hier vorsicht geboten. Auch wenn uns von Fedpol ein entsprechendes schreiben vorliegt, könnten gewisse Behörden das anders sehen.
Das Gesetz
Waffengesetz Art. 25
Nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
Wer Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile nichtgewerbsmässig in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung. Diese wird erteilt, wenn die antragstellende Person zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt ist.
Bewilligung für nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet
Das Gesuch um die Bewilligung für das nichtgewerbsmässige Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet ist auf dem dafür vorgesehenen Formular und mit den folgenden Beilagen bei der Zentralstelle Waffen einzureichen:
- Original des von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellten Waffenerwerbsscheins, wenn der zu verbringende Gegenstand waffenerwerbsscheinpflichtig ist;
- Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens drei Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde, wenn es sich um Waffen oder wesentliche Bestandteile nach Artikel 10 Absatz 1 WG oder um Munition oder Munitionsbestandteile handelt;
- Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte;
- amtliche Bestätigung nach Artikel 9a WG.
Die Bewilligung berechtigt zum gleichzeitigen Verbringen von höchstens drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet. Sie ist sechs Monate gültig und kann um höchstens drei Monate verlängert werden.
Antrag stellen
Wie ihr oben aus dem Gesetzestext bereits entnehmen könnt, braucht ihr grundsätzlich 4 Dinge:
- Strafregisterauszug
- Waffenerwerbsschein (nicht nötig mit CH Pass oder Ausländerausweis C)
- Antragsformular
- Kopie eines gültige Ausweises
Als erstes müsst ihr einen Strafregisterauszug bestellen. Dies könnt ihr Online machen oder direkt auf der Post. Genauere Infos dazu findet ihr hier. Dieser muss leer sein! Hinweis: Seit dem 23.1.2023 muss im Kanton Zürich für den Waffenerwebsschein kein Strafregisterauszug mehr mitgeschickt werden.
Danach könnt ihr einen Waffenerwerbsschein bei eurem Waffenbüro beantragen, wozu ihr den Strafregisterauszug benötigt. Speziell ist da Zürich, wo ihr den Waffenerwerbscheind auf eurer Wohgemeinde beantragen könnt. Den Waffenerwerbsscheint braucht ihr als CH Bürger oder mit dem Ausländerausweis C nicht. Mit allen anderen Aufenthaltsbewilligungen braucht ihr einen Waffenerwerbsschein. Genaue Details dazu findet ihr hier. Das Antragsformular für einen Waffenerwerbsschein
Liste der Kantonalen Waffenbüros
Nun könnt ihr das Antragsformular ausfüllen und mit dem Strafregisterauszug, Waffenerwerbsschein und Kopie eures Ausweises ab schicken.
Ihr solltet dabei etwas auf die Zeit achten, da der Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate sein darf. Bei dem Ausfüllen der Bezeichnungen gibt es immer wieder Fragen, daher hier ein paar Beispiele:
Wenn alles klappt erhaltet ihr die Einfuhrbewilligung.
Die Einfuhr
Die Bewilligung müsst ihr dem Händler im Ausland zu schicken und sicherstellen, dass er es der Lieferung in doppelter Form beilegt. Eines sollte dann der Schweizer Zoll behalten. (Sollte). Kam auch schon vor, dass dies nicht geklappt hat. Dann müsst ihr das dem Zoll melden und eventuell nachreichen. Ich empfehle euch daher zuvor ein Infomail an den Zoll zu machen, damit die vorinformiert sind.
Der Waffenerwerbsschein, sowie der bewilligte Antrag sind dann quasi eure Quittung, welche ihr im Fall der Fälle vorweisen müsst.
Disclaimer
Der oben beschrieben Ablauf ist generell für die ganze Schweiz gültig, jedoch kann es zwischen den Kantonen teilweise zu unterschieden in den Anforderungen und dem Ablauf kommen. Ich empfehle euch daher euch zuerst bei eurem Waffenbüro genau zu informieren um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
16 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Wow vielen Dank !!!
Danke! Will in naher Zukunft meine erste «Auslandsairsoft» bestellen, und dies klärt alle offenen Fragen. TOP!
Habs überflogen.erklärung zu R-Vermerk in armeedatenbank fehlt, kann jedoch fatale folgen haben beim import mit r-vermerk!
Was trage ich im Antragsformular unter Waffennummer ein und darf
Ab 23.1.23 braucht es keinen strafregister auszug mehr
Então para comprar equipamentos fora da Suíça preciso de apresentar essa documentação toda?
No meu caso gostava de comprar da França para a Suíça ….
Wie sieht das ganze denn bei Gelblastern aus? Ist ja im Prinzip eine optimierte Wasserpistole
Wie ist es wenn ich eine airsoft in deutschland liefern lasse und dan die einfuhrbewiligung am zoll direkt selber abgebe und dan in die schweiz einfahre ist das auch möglich
Hallo Beqiri
Ja das ist korrekt. Du musst zum schweizer Zoll mit den selben papieren und dir bei der EInfuhr einen Stempel abholen. Danach schickt der Zoll das Dokument entweder direkt nach Bern oder du bekommst den AUftrag das selber zu machen. Lustigerweise haben wir schon beide Varianten gesehen. Grundsätzlich ist es bei einem Waffenerwerbsschein ja so, dass es in dreifacher Ausführung ausgestellt wird. 1 für den Händler, 2 für das Waffenregister(Bern) und eines für dich.
Airsoft Waffen sind in der Schweiz NICHT WES pflichtig. Wieso sollte ich diesen für den Import brauchen???
@Dali9788 Wie oben Beschrieben brauchst du nur einen WES, wenn du keinen Schweizer Pass oder Ausländerausweis C hast. Wenn du z.B. Ausländerausweis B hast benötigst du den WES. Den WES benötigst du mit einem Ausländerausweis B ebenfalls, wenn du in der Schweiz eine Airsoft Replika kaufen möchtest. Hier fidnest du die offiziellen definitionen dazu bezüglich WES und Ausländerausweise https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html
Der Hinweis, dass im Kanton Zürich für einen Waffenerwerbsschein nicht das Waffenbüro zuständig ist, wäre vielleicht noch hilfreich – es sind in diesem Kanton die Wohngemeinden, die den WES ausstellen.
Danke für den Hinweis. Habe es ergänzt
Was gilt denn als komplette replika?
Also ist eine komplette replika zb. Die ganze shell einer airsoft?
Oder ist gilt die replika erst komplett wenn diese schiessen kann?
Hallo Fäudi
Als komplette Replika gilt eine Funktionstüchtige komplett zusammen gesetzte Replika.
Nur eine funktionierende Gearbox ohne Hülle gilt nicht als komplette Replika.
Wir melde ich meine Airsoft an wenn ich von Deutschland komme. Habe ne Menge nachgefragt auch beim Schweizer Zoll, aber nichts eindeutiges gehört.