Einfuhr von Airsoft Replika aus dem Ausland

Busch Regeln, Replika 7 Comments

Allgemeine Bestimmung

Das Verbringen von Airsoft Replikas in die Schweiz ohne die entsprechenden Papiere und Abwicklung beim Zoll kann Strafen und ein Verfahren nach sich ziehen. Passt also auf, was ihr online aus welchem Land bestellt. Das Erwerben von Einzelteilen, also keiner kompletten Replika, ist jedoch erlaubt. Ihr dürft euch also Einzelteile kaufen, jedoch keine komplette Replika. Aber Achtung! Wenn ihr alle Teile einer Replika einzeln bei einem Händler bestellt und die in einem Paket geliefert werden gilt das auch als ganze Replika und ist somit verboten.
Nicht
verboten zur Einfuhr sind Handgranaten, jeodch ist hier vorsicht geboten. Auch wenn uns von Fedpol ein entsprechendes schreiben vorliegt, könnten gewisse Behörden das anders sehen.

Das Gesetz

Waffengesetz Art. 25
Nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

Wer Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile nichtgewerbsmässig in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung. Diese wird erteilt, wenn die antragstellende Person zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt ist.

Waffenverordnung Art. 39

Bewilligung für nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

Das Gesuch um die Bewilligung für das nichtgewerbsmässige Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet ist auf dem dafür vorgesehenen Formular und mit den folgenden Beilagen bei der Zentralstelle Waffen einzureichen:

  1. Original des von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellten Waffenerwerbsscheins, wenn der zu verbringende Gegenstand waffenerwerbsscheinpflichtig ist;
  2. Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens drei Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde, wenn es sich um Waffen oder wesentliche Bestandteile nach Artikel 10 Absatz 1 WG oder um Munition oder Munitionsbestandteile handelt;
  3. Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte;
  4. amtliche Bestätigung nach Artikel 9a WG.

Die Bewilligung berechtigt zum gleichzeitigen Verbringen von höchstens drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet. Sie ist sechs Monate gültig und kann um höchstens drei Monate verlängert werden.

Antrag stellen

Wie ihr oben aus dem Gesetzestext bereits entnehmen könnt, braucht ihr grundsätzlich 4 Dinge:

  • Strafregisterauszug
  • Waffenerwerbsschein (nicht nötig mit CH Pass oder Ausländerausweis C)
  • Antragsformular
  • Kopie eines gültige Ausweises

Als erstes müsst ihr einen Strafregisterauszug bestellen. Dies könnt ihr Online machen oder direkt auf der Post. Genauere Infos dazu findet ihr hier.  Dieser muss leer sein!
Danach könnt ihr einen Waffenerwerbsschein bei eurem Waffenbüro beantragen, wozu ihr den Strafregisterauszug benötigt. Den Waffenerwerbsscheint braucht ihr als CH Bürger oder mit dem Ausländerausweis C nicht. Mit allen anderen Aufenthaltsbewilligungen braucht ihr einen Waffenerwerbsschein.. Genaue Details dazu findet ihr
hier. Das Antragsformular für einen Waffenerwerbsschein
Liste der Kantonalen Waffenbüros

Nun könnt ihr das Antragsformular ausfüllen und mit dem Strafregisterauszug, Waffenerwerbsschein und Kopie eures Ausweises ab schicken.
Ihr solltet dabei etwas auf die Zeit achten, da der Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate sein darf. Bei dem Ausfüllen der Bezeichnungen gibt es immer wieder Fragen, daher hier ein paar Beispiele:
Wenn alles klappt erhaltet ihr die Einfuhrbewilligung.

Die Einfuhr

Die Bewilligung müsst ihr dem Händler im Ausland zu schicken und sicherstellen, dass er es der Lieferung in doppelter Form beilegt. Eines sollte dann der Schweizer Zoll behalten. (Sollte). Kam auch schon vor, dass dies nicht geklappt hat. Dann müsst ihr das dem Zoll melden und eventuell nachreichen. Ich empfehle euch daher zuvor ein Infomail an den Zoll zu machen, damit die vorinformiert sind.
Der Waffenerwerbsschein, sowie der bewilligte Antrag sind dann quasi eure Quittung, welche ihr im Fall der Fälle vorweisen müsst.

Disclaimer

Der oben beschrieben Ablauf ist generell für die ganze Schweiz gültig, jedoch kann es zwischen den Kantonen teilweise zu unterschieden in den Anforderungen und dem Ablauf kommen. Ich empfehle euch daher euch zuerst bei eurem Waffenbüro genau zu informieren um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

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