Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Ich sehe immer wieder Spieler, welche unwissentlich gegen das Gesetz verstossen. Wenn sie dann in eine Kontrolle kommen oder von anderen Airsoft Spielern darauf hingewiesen werden, sind sie oft überrascht. Was für einige Kleinigkeiten sind, können vom Gesetz mit nicht so kleinen Strafen gebüsst werden. Ausserdem wird dem Ruf unseres Sport geschadet, wenn solche Sachen dann wieder in der Zeitung erscheinen. Deshalb sollte jeder Airsoftspieler das Waffengesetz gelesen haben und wissen, wie er mit seiner Ausrüstung umzugehen hat

Die Aufbewahrung

Airsoft Replikas sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Waffengesetz Art.26, Waffenverordnung Art. 47
Was eine sichere Aufbewahrung ist, ist jedoch je nach Lebenssituation anders. Hier ein paar Beispiele:

  • Falls man z.B. alleine in einer Wohnung lebt und auch keine Putzfrau o.ä. hat, können die Airsoft Replikas ohne weitere Sicherung an die Wand gehängt werden. Hier genügt die abgeschlossene Haustüre. Wenn Besuch kommt o.ä. muss die Waffe möglicherweise weggeschlossen werden.
  • Sollten man zusammen mit Personen aus gesperrten Staaten, mit Minderjährigen oder mit selbst- und drittgefährdenten Personen zusammen wohnen oder zusammen mit einer Person, welche aus anderen Gründen keine Waffe besitzen darf (z.B. Strafregistereinträge), so muss die Airsoft Replika vor deren Zugriff geschützt aufbewahrt werden.

Die beste Variante wäre natürlich ein Safe zur Aufbewahrung. Alternativen dazu wären auch abgeschlossene Zimmer oder auch abschliessbare Schränke. 

Der Transport in der Schweiz

Die Airsoft Replika darf nur auf direktem Weg von Zuhause zum Airsoft Feld oder zum Mechaniker/Shop transportiert werden. 
Eine Airsoft Replika ist immer verpackt zu transportieren. Der Kofferraum gilt dabei nicht als Verpackung. Besorg euch dafür eine geeignete Tasche/Koffer.

Gemäss einem Obergerichtsentscheid aus dem Kanton Zürich (SB150215 vom 08. September 2015 E.3.4) sind kleine Umwege tolerierbar. Das heisst, dass man unterwegs tanken gehen darf und dass man auch eine Imbisspause einlegen darf, sofern ganz klar erkennbar ist, dass man durch das Verhalten die Waffentragbewilligungspflicht nicht umgehen will.

Das bedeutet, dass es schlussendlich am eigenen Verhalten und am bei den übrigen Passanten und Gästen entstehenden Eindruck liegt.  Ich empfehle euch generell zur An- und Abreise eines Events “zivile” Kleider zu tragen. Dies wird von den meisten Airsoft Veranstaltern sowieso vorgeschrieben. Die Airsoft Replika dürfen selbstverständlich beim Restaurant nicht aus den Fahrzeugen und aus dem Transportbehältern entnommen werden.

Das Gesetz regelt nur für Feuerwaffen, dass keine Munition in der Waffe und den Magazinen geladen sein darf. Bei Airsoft Replikas gilt das nicht. Trotzdem empfehle ich euch nie das Magazin oder den Akku beim Transport bereits in der Airsoft Replika montiert zu haben. Bei einer Kontrolle könnte ansonsten der Verdacht entstehen, dass die geladene, einsatz- und allenfalls sogar griffbereite Airsoft Replika missbräuchlich verwendet werden könnte.

Waffengesetz Art. 28, Waffenverordnung Art. 51 

Leihweise Abgabe an Minderjährige

Das Kaufen und Besitzen einer Airsoft Replika ist unter 18 Jahren nicht erlaubt. Die Verwendung für Minderjährige durch einen Leihvertrag, ist unter bestimmten Auflagen erlaubt. Den Link zum Leihvertrag findet ihr unten.
Achtung einige Airsoft Veranstalter haben explizite Vorschriften für minderjährige oder erlauben diesen die Teilnahme an ihren Airsoft Events nicht. Informiert euch also vor der Teilnahme, was der Veranstalter für Regeln hat.
Waffengesetz Art. 11a, Waffenverordnung Art. 23

Der Besitz / Kauf

Für den Erwerb einer Airsoft Replika muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem gibt es noch Einschränkungen für Personen bestimmter Staaten und bei bestimmten Vorstrafen. Siehe Waffengesetz Art. 8 Abs.2, Art. 7, Waffenverordnung Art. 12

Beim Occasionskauf einer Airsoft Replikas muss ein entsprechender Vertrag von beiden Parteien im Doppel ausgefüllt werden und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Siehe Link unten.
Waffengesetz Art. 11

CO2/Gas-Handgranaten, Minen etc. fallen nicht unter das Waffengesetz. Das bedeutet aber nicht, dass ihr damit in der Öffentlichkeit spielen dürft oder zur Fasnacht, etc. tragen dürft. Auch solche Gegenstände können von unbeteiligten Personen als Gefahr erachtet werden und einen Polizeieinsatz auslösen. Ich erwarte daher, dass ihr auch mit solchen Gegenständen gleich behutsam wie mit euren Airsoft Replikas umgeht.

Granaten, welche mit Platzpatronen betrieben werden und Rauchpetarden etc. sind pyrotechnische Gegenstände, welche unter das Sprengstoffgesetz fallen. Sowohl Import als auch Abbrand solcher pyrotechnischer Gegenstände sind (zum Grossteil) bewilligungspflichtig.

Airsoft-Panzerfäuste etc. bedürfen wegen der Verwechslungsgefahr mit Granatwerfern, die als Zusatz zu einer echten Feuerwaffe konstruiert wurden (Art. 4 Abs. 2 lit. c Waffengesetz) oder wegen der Verwechslungsgefahr mit echten militärischen Abschussgeräten (Art. 5 Abs. 3 litb. b Waffengesetz) ebenfalls einem vernünftigen Umgang.

Das Verwenden/Tragen von Airsoft Replikas

Eine Airsoft Replika darf nur auf dafür bewilligten und abgesperrten Geländen verwendet werden. Ihr dürft also nicht aus eurem Fenster, in eurem Garten oder dem nahegelegenen Wald eure Replikas benutzen. Auch privat Wald ist öffentlich zugänglich und darf daher nicht einfach als Spielfeld verwendet werden. Für die Erschliessung eines neuen Spielfeldes gibt es ziemlich viel zu beachten und die Gesetze sind teilweise pro Kantone unterschiedlich. Ihr müsst euch also genau Informieren, wenn ihr ein Airsoft Feld betreiben möchtet.

Vermeidet auch das herumtragen oder manipulieren eurer Airsoft Replikas vor Fenstern oder auf dem Balkon. Grundsätzlich ist es nicht verboten mit euren Airsoft Replikas euren Balkon zu betreten, jedoch rate ich euch dringenst davon ab. Strafrechtlich besteht ein mögliches „Schrecken der Bevölkerung“ (Art. 258 StGB).
Waffengesetz Art. 27 Abs. 4c

Laser, Nachtsicht und Flashlight

Das montieren, besitzen und kaufen von Laser-, IR Laser- oder Nachtsichtzielgeräten, welche eine Montagevorrichtung für eine Waffe besitzen, ist verboten, da diese als Waffenzubehör gelten und somit bewilligungspflichtig sind. Waffengesetz Art. 4 Abs.2b
Auch das befestigen von Nachtsichtgeräten oder Lasern an Waffen mit Kabelbindern, etc. ist verboten.
Das kaufen und verwenden von Nachtsichtgeräten, welche in der Hand gehalten oder an einem Helm montiert werden sind erlaubt.

Laserpointer sind seit Einführung des NISSG im Juni 2019 verboten. (Art. 22 und 23 V-NISSG)

Das kaufen, besitzen und montieren eines Flashlights ist in der Schweiz erlaubt. Aber Achtung wenn ihr ins Ausland geht. z.B. in Deutschland ist das verboten. 
Waffengesetz Art. 4 Abs. 2 lit. b 

Schalldämpfer

Schalldämpfer, welche eine schalldämmende Wirkung haben sind gemäss Gesetz verboten zu kaufen, besitzen und zu montieren.
Schalldämpfer-Imitate und Tracer, welche keine schalldämmende Wirkung besitzen, sind erlaubt.
Das umbauen eines Schalldämpfer-Imitates, z.B. ausstopfen mit Schaumstoff, ist ebenfalls verboten. Hier gilt auch Vorsicht beim Kauf von Schalldämpfer-Imitaten aus dem Ausland, wo andere Gesetze herrschen. Nicht dass ihr aus versehen ein Schalldämpfer-Imitat kauft, welches mit Schaumstoff oder anderem Material ausgestopft ist. 

Waffengesetz Art. 4 Abs.2b & Art.5 Abs. 2c

Schweizer Militär Material

Das Tenue B des Schweizer Militär darf ohne Marschbefehl oder expliziter Bewilligung nicht getragen werden. Ihr dürft den Taz also auch nicht zum Airsoft spielen, für die Fasnacht oder sonst was verwenden. Siehe Die Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA SR; 514.10) Art.21 & 22 

Grundsätzlich Gilt für Angehörige der Armee.
Verboten zu tragen:

  • Uniform (Tenu B)
  • Grundtrageinheit (GT)
  • Helm
  • Atemschutzmaske

T-Shirt und Gepäck dürfen verwendet werden – es wird jedoch erwartet, dass den Uniformteilen Achtung entgegengebracht wird.

Die Gradabzeichen und auch die Namensschilder als solches (ohne Uniform) dürfen verwendet werden. Es darf sich einfach nicht um eine Gradanmassung handeln – ich darf also als Soldat keinen Grad eines Leutnants tragen.

Personen, welche aus dem Militärdienst entlassen wurden, dürfen das gesamte Material, welches sie nicht abgeben mussten, für Airsoft verwenden. Bei der Abgabe geht der Besitz des nicht abgegeben Materials vom Militär auf die jeweilige Person über. Somit unterliegt dieses Material keinem Militärischem Reglement oder Verordnung.

Zusammenarbeit

Dieser Artikel wurden in Zusammenarbeit mit dem “LBA, Chef persönliche Ausrüstung” und den «Spezialisten der Kantonspolizei Zürich» erarbeitet.

Links

20 Kommentare. Leave new

  • wie ist es mit dem kauf eine Airsoft in Deutschland und man möchte sie in die Schweiz Transportieren

    Antworten
  • Wie ist es wenn man eine Airsoftwaffe im Internet bestellen möchte?

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  • Ich habe paar volljahrlige Kollegen mitdenen ich seit mehreren Jahren in meinem Waldgebiet Airsoft spiele, wir haben das Spielfeld abgesberrt, signalisiert und gesichert, jedoch nicht angemeldet. Gibt das Probleme?

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    • Lieber herr Nicu es ist nicht erlaubt. Da sie so ein Polizeieinsatz auslösen könnten,da die anderen im Wald die airsoft vielleicht als eine illegale Weise betrachten. Haben sie die Waffe auf dem WEG auch EINGEPACKT? LG Dario🙂

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  • Ich hab kurz eine Frage, darf man eine Airsoft bestellen und danach auf dem eigenen Grundstück spielen wenn mann minderjährig ist? LG Dario

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    • Hallo Dario. Sorry für die späte Antwort. Wir haben erst seit der neuen Webseite eine funktionierende Notification zu den Kommentaren.
      Aber auch wenn deine Frage schon eine weile her ist hier noch die Antwort.
      Nein. Wenn du unter 18Jahre alt bist darft du weder eine Airsoft kaufen noch besitzen. Du darfst also auch nicht auf Privatgrundstücken AIrsoft Spielen, wobei es da noch diverse andere Auflagen gibt, die zu berücksichtigen sind. Die einzige Möglichkeit für dich als U18 wären, dass deine Eltern eine AIrsoft kaufen und dir mit einem Leihvertrag jeweils für die verwendung ausleihen. Mehr dazu findest du in diesem Blog. https://asvd.sasf.ch/blog/airsoft-fuer-minderjaehrige/

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  • Ist es erlaubt Thermalsichtgeräte, wie zB das Sector Optics T20 an eine Airsoftwaffe zu montieren oder sind diese auch Bewilligungspflichtig?

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    • Hallo Domenica. Sorry für die späte Antwort. Wir haben erst seit der neuen Webseite eine funktionierende Notification zu den Kommentaren.
      Aber auch wenn deine Frage schon eine weile her ist hier noch die Antwort.
      Nein du darfst Thermalsichtgeräte nicht erwerben oder verwenden, respektive benötigste eine Ausnahmebewilligungspflichtig.
      Siehe Waffengesetz Art4,2b wo es als Waffenzubehör deklariert ist und im Abschnitt 2 Art 5 2d als Verboten deklariert ist.

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  • Hallo
    Wir sind eine kleine gruppe von 10 personen die zusammen airsoft spielen. Den transport zum verein und zurück ist erlaubt. Muss der verein dafür im handelsregister eingetragen sein?
    Liebe grüsse
    Domenica

    Antworten
    • Hallo Domenica. Sorry für die späte Antwort. Wir haben erst seit der neuen Webseite eine funktionierende Notification zu den Kommentaren.
      Aber auch wenn deine Frage schon eine weile her ist hier noch die Antwort.
      Die Frage ist hier, was mit Verein gemeint ist. Habt ihr ein Vereinslokal oder ein eigenes Gelände wo ihr spielt?
      Grundsätzlich dürft ihr eure Airsoft auch zu euren Vereinskollegen mitnehmen. Dies muss dann aber unter einem Vernünftigen Zweck geschehen. Zum Beispiel für Reperaturen/Tunings usw. Nur um sie den Kollegen zu zeigen ist kein zulässiger Grund.

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  • Darf man sich eine Turnhalle miten und dort airsoft spielen

    Antworten
    • Hallo Louis. Grundsätzlich darfst du eine Halle mieten und dort Airsoft spielen. Dies könnte aber schwierig werden. Meistens hat es in Hallen Fenster, Lampen usw. welche Kaputt gehen können. Da wird dir kaum jemand so eine Turnhalle einfach so vermieten. Ihr müsstest also ein entsprechendes Konzept erstellen um dem Besitzer entsprechend zu versichern, dass ihr Massnahmen habt um dies zu verhindern. Zudem solltest du das nicht auf dich persönlich mieten. Wenn es Schäden gibt, dann haftest du persönlich. Das kann ganz schön teuer werden. Du müsstest also erst einen Verein Gründen, Mitgliedereinnahmen haben und eine Betriebshaftpflichversicherung abschliessen. Ohne die wird dir wohl kaum jemand etwas vermieten.
      Bei konkreteren fragen kannst du mir gerne direkt an info@asvd.sasf.ch schreiben

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  • Hallo Busch, was benötige ich als Lizenz, wenn ich ein Airsoft arena anbieten möchte.

    Viel Dank
    LG

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    • Hallo Baum

      Das Thema ist nicht ganz einfach und definitiv grösser als was so eine Kommentarspalte her gibt. Aber um das grösste zusammen zu fassen.
      Als erstes gibt es keine Lizenz dafür. Grundsätzlich muss du nur die gesetzlichen Bestimmungen des Waffengesetzes einhalten.
      Also quasi Events dürfen nur auf abgesperrten und dafür geeigneten Arealen gespielt werden. Wenn du also eine Indoor Halle hast, welche nicht einfach von jedem unbeaufsichtigt betreten werden kann erfüllst das schon. Die grösseren Probleme wirst du wohl mit vermieter usw. haben. Wenn du was mieten möchtest, musst du einen Vertrag unterzeichnen. Das möchtest du aber eventuell nicht auf dich persönlich machen, weil du dann bei Probleme/Unfällen Haftbar gemacht werden kannst. Daher bietet es sich an eine Firma zu gründen oder wenn das ein Vermieter mit macht auch nur ein Verein. Dazu gehört natürlich Versicherung, zustimmung des Vermieters für die Nutzung und vieles mehr. Auch wenn nicht vorgeschrieben ist ein Kontakt mit der Polizei empfehlenswert. Aber wenn du das aktiv angehen möchtest schreib mich doch auf info@asvd.sasf.ch an und wir können das Schritt für Schritt durchgehen.

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  • Also ich bin 15 und werde bald 16. Ich möchte mir eine Airsoft Pistole kaufen. Soviel ich weiss muss es dann ein Elternteil kaufen. Nun wo gibt es dazu ein Dokument zum ausfüllen? Ausserdem wäre die Airsoft Pistole mit Gas ich weiss noch nicht was für ein Gas aber spielt das eine Rolle? Und wie ist es mit der Joule Regel? Ausserdem spielt es auch eine Rolle ob die Pistole komplett aus Metall oder Plastik ist? wieviel Joule darf die Pistole haben? Wieviel ist erlaubt mit 15 und 16?

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    • Hallo Nico. Für Airsoftspiler unter 18 findest du alle Infos in diesem Blog Post: https://asvd.sasf.ch/blog/airsoft-fuer-minderjaehrige/
      Grundsätzlich darfst du aber keine Airsoft besitzen. Es spielt also keine Rolle ob gas oder elektisch, Metall oder Plastik, usw. Wenn deine Eltern die Kaufen gehört sie deinen Eltern und muss Theoretisch sicher aufbewahrt werden, sodass du keinen Zugriff dazu hast. Du darfst sie nur mit entsprechendem Leihvertrag zu einem Event mit nehmen. Vom Material her gibt es eigentlich keine Auflagen. Zudem wird die maximale erlaubte stärke von den Spielfeldbetreibern definiert. Da musst du dann bei denen schauen. Bei eine Gas Pistole GBB hast du normal etwas um die 1Joule, was für eigentlich alle Spielfelder ausreicht. Bei weiteren Fragen kannst du mir auch direkt an info@asvd.sasf.ch schreiben

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  • Guten Tag,

    Ich möchte gerne aug amazon einen 1poinz sling und einen chestrig für die magazine kaufen. Ost das legal oder benötige ich eine bewilligung? Beide dachen kommen aus dem ausland.

    Lg

    Andy

    Antworten
    • Hallo Andy
      Bei AIrsoft Replikas gibt es keine wesentlichen Waffenbestandsteile. Daher darfst du grundsätzlich jedes Teil, sowie auch accessoire aus dem Ausland Kaufen und einführen. Nur komplette AIrsoft Replikas dürfen nicht ohne entsprechende Formulare importiert werden. Was du auch aufpassen musst sind Artikel wie Laser oder Schalddämpfe mit Schaumstofffüllung. Diese sind in der Schweiz generell verboten.

      Antworten

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